Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops. 


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN (AGB) SMART SOLUTIONS GMBH

1. GELTUNGSBEREICH
Die AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Smart Solutions GmbH, auch wenn im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird durch diese AGB ausdrücklich widersprochen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. AUFTRÄGE UND BESTELLUNGEN, VERTRAGSABSCHLUSS
Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen (auch per E-mail oder Fax). Bestellungen und Aufträge stellen ein Angebot an Smart Solutions GmbH dar. Der Vertrag wird durch die von beiden Seiten unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung geschlossen. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann sowohl per Fax als auch
per E-mail als auch auf dem Postweg versendet werden. Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde sofort eine als solche bezeichnete E-mail-Eingangsbestätigung, die der Information über den Eingang des Angebotes dient. Ein Vertrag kommt jedoch auch in diesem Fall erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertrag kommt auch durch wechselseitige übereinstimmende Emailbestätigung zu Stande. Die Auftragsbestätigung spezifiziert abschließend alle vereinbarten Leistungen. Änderungswünsche daran durch den Kunden können längstens sieben Tage nach beiderseitiger Unterfertigung bei Zustimmung durch Smart
Solutions GmbH berücksichtigt werden. In einem solchen Fall wird eine neue Auftragsbestätigung ausgestellt. Bis zu deren Erhalt durch den Kunden behält die vorhergehende Auftragsbestätigung volle Gültigkeit. Smart Solutions GmbH haftet nicht für unwesentliche Änderungen in Farbenzusammenstellung und/oder Höhe der Figuren. Preisangebote sind bis zur schriftlichen Preisbestätigung durch den Auftragnehmer unverbindlich.

3. ANZAHLUNG/ZAHLUNG
Gleichzeitig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung für die Anzahlung. Diese entspricht der Hälfte des Warenpreises und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung der Anzahlungsrechnung ohne Skonti fällig. Die weitere Hälfte des Rechnungsbetrages ist bei Abholung oder Versendung der Produkte gegen Ausstellung einer weiteren Faktura ohne Skonto fällig. Die Bezahlung kann bei Abholung oder Auslieferung bar oder durch Nachweis über die erfolgte Einzahlung erfolgen. Die Versendung erfolgt nach Nachweis der Einzahlung. Änderungen des Auftrages hinsichtlich der Höhe der Bestellmenge oder hinsichtlich der Produkte (Form, Aussehen und ähnliches) nach Ablauf von 7 Tagen ab Vertragsabschluss haben keinen Einfluss auf Höhe und
Fälligkeit der ersten Anzahlung. Bei Kunden mit Geschäftssitz im Ausland wird vereinbart: Der gesamte Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen
nach Rechnungslegung fällig und an Smart Solutions GmbH zahlbar. Ersatzweise kann der Kunde binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung mit 50% des Rechnungsbetrages wie vor zahlen und über den weiteren Teilbetrag von 50% eine Bestätigung einer Großbank beibringen, dass der geschuldete hälftige
Rechnungsbetrag zugunsten von Smart Solutions GmbH bei ihr unter Verzicht auf Rückforderung des Kunden eingezahlt ist mit dessen Weisung, dass die Auszahlung des Betrages erfolgt gegen Nachweis durch Smart Solutions GmbH über die erfolgte Versendung der Ware an den Kunden. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. LIEFERUNG
Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Wird sie auf Wunsch des Kunden von Smart Solutions GmbH veranlasst, gibt Figures und More dem Kunden vor der Versendung die entstehenden Versandkosten schriftlich auf. Die Versendung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
Bei Abholung wird die Ware von Smart Solutions GmbH ab entsprechender Verständigung 14 Tage in der Lagerstelle A-5620 Schwarzach im Pongau, Leopold Brucknerstraße 10, bereitgehalten. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Lagerstelle A-5620 Schwarzach im Pongau, Leopold Brucknerstraße 10, und
werden nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Smart Solutions GmbH liefert so schnell wie möglich. Vorgesehene Liefertermine werden tunlichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen
sind erlaubt und können fakturiert werden. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde alle mit der Grenzüberschreitung verbundenen Kosten
und Auslagen, namentlich Gebühren für Import- und Exporterlaubnisse und allfällige Zölle zu tragen, gleich viel ob diese dem Kunden oder Smart Solutions GmbH vorgelegt werden. Die vereinbarten Preise erhöhen sich im Falle des Versandes bzw. Anlieferung an den Kunden um Kosten der Verpackung, Transport und Versicherung. Diese Kosten sind bei Vertragsschluss schriftlich anzugeben. Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung von Lieferkosten, sind diese in dem vereinbarten Kaufpreis enthalten.

5. ZAHLUNG, FAKTURA
Der volle Kaufpreis ist bei Rechnungslegung fällig. Eine solche erfolgt in der Regel bei Abholung oder Versendung der Ware. Die Bezahlung hat bar ohne Skonti bei Abholung oder Auslieferung zu erfolgen. Eine Überweisung ist nur zulässig, wenn die erfolgte Einzahlung bei Abholung oder Auslieferung durch
entsprechenden Zahlungsbeleg nachgewiesen wird. Der Kunde ist nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt.
Die Rechnungswährung ist Euro. Bei Zahlungen in anderen frei konvertierbaren Währungen als der Rechnungswährung trägt der Kunde das Wechselkursrisiko. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei vom Kunden gewünschter Versendung erfolgt diese nach erfolgtem Nachweis der zahlung des vollen
Rechnungsbetrages ohne Skonti. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6. ZAHLUNGSVERZUG
Ab einer Woche nach Fälligkeitsdatum sind Verzugszinsen in der Höhe von 11% p.a. zu bezahlen. Smart Solutions GmbH ist berechtigt, darüber hinaus den Ersatz von Kosten und Spesen der Mahnschreiben, die durch zweckentsprechende Verfolgung der Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis entstehen, zu
verlangen. Dies sind insbesondere die tarifmäßigen Kosten und Aufwendungen, die aus der Beauftragung eines Rechtsanwaltes erwachsen. Smart Solutions GmbH ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung einer Mahnkostenpauschale von € 10,00 zu verlangen.

7. RÜCKTRITT
Bei nicht zeitgerechter Entrichtung der Anzahlung, das ist bei Fälligkeit mit Setzung einer Nachfrist von fünf Arbeitstagen, ist Smart Solutions GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mit Abschluss des Vertrages besteht ein Recht zum Rücktritt durch den Kunden nicht. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ist insbesondere auch ausgeschlossen, wenn der Liefertermin oder die Nachlieferungsfrist ohne Verschulden von Smart Solutions GmbH nicht eingehalten werden kann, insbesondere wegen höherer Gewalt. Ebensowenig kann der Kunde in solchen Fällen Rechte oder Ansprüche aus der Nicht- oder Spätlieferung
ableiten.

8. VERTRAGSSTRAFE
Tritt der Kunde ungeachtet vereinbarten Ausschlusses des Rücktrittsrechts vom Vertrag zurück, gilt als vereinbart: 
a) Innerhalb von 7 Tagen gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Warenwertes als vereinbart.
b) Nach Ablauf von 7 Tagen bleibt es grundsätzlich bei dem vereinbarten Ausschluss des Rücktrittsrechts, es sei denn, dass Smart Solutions GmbH der vom Kunden gewünschten Auflösung des Vertrages zustimmt. Eine Zustimmung durch Smart Solutions GmbH erfolgt in keinem Fall, wenn es sich bei dem Vertragsprodukt
um eine Sonderanfertigung für den Kunden handelt.
c) Tritt der Kunde ungeachtet vereinbarten Ausschlusses des Vertrags-Rücktrittsrechts innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen ab Vertragsabschluss zurück, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Anzahlung als vereinbart. 
d) Tritt der Kunde ungeachtet vereinbarten Ausschlusses des Rücktrittsrechts nach Ablauf von drei Wochen vom Vertrag zurück, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 75% der Auftragssumme als vereinbart.
e) Tritt der Kunde ungeachtet des vereinbarten Ausschlusses des Rücktrittsrechts vom Vertrage über eine Sonderanfertigung nach Ablauf von sieben Tagen nach Vertragsabschluss zurück, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Vertragspreises als vereinbart. Die vereinbarte Vertragsstrafe unterliegt nicht der richterlichen Mäßigung. Smart Solutions GmbH behält sich die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadens ausdrücklich vor.

9. MÄNGELRÜGE
Abzuholende Produkte – sei es durch den Kunden oder durch von dem Kudnen beauftragte Dritte - sind sofort bei der Übernahme zu kontrollieren. Falls berechtigte Mängelrügen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, diese auf der Stelle zu rügen. Smart Solutions GmbH tauscht in diesem Falle die gekaufte Ware kostenlos um. Im Fall der Lieferung innerhalb Österreichs ist eine Mängelrüge schriftlich innerhalb von sieben Tagen ab Auslieferung, in den restlichen Fällen einer Lieferung außerhalb Österreichs innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware zu erheben. Zur Wirksamkeit ist eine Digitalaufnahme und kurze aber genaue Beschreibung des Schadens erforderlich. Smart Solutions GmbH sorgt für eine kostenlose Nachlieferung eines Ersatzexemplares gegen
Rückgabe/Rücknahme des beschädigten gelieferten Produktes. Stellt sich nach Rücklieferung auf Kosten des Kunden die Berechtigung der Mängelrüge heraus, trägt Smart Solutions GmbH die Kosten der Ersatzlieferung. Stellt sich die Mängelrüge als nicht begründet heraus, gehen die Kosten der Rücklieferung an Smart Solutions GmbH sowie die der vom Kunden gewünschten Rücklieferung der beanstandeten Ware zu Lasten des Kunden. Es wird empfohlen, von an den gelieferten Figuren vorhandenen Bodenbefestigungen Gebrauch zu machen. Gewalteinwirkung und/oder unsachgemäße Behandlung schließen Beschädigungen der Figuren nicht aus, für die Smart Solutions GmbH nicht haftet.

10. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Jede Verwendung von Namen und Firmensymbolen von Smart Solutions GmbH in Veröffentlichungen oder Drucksachen ist ausnahmslos nur nach schriftlicher Zustimmung von Smart Solutions GmbH gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, keine verwechselbaren oder ähnliche Zeichen und Symbole zu verwenden oder in gleich welcher Form auch immer schützen zu lassen. Kataloge, Broschüren, Prospekte und dgl. bleiben ebenso wie Muster stets geistiges Eigentum von Smart Solutions GmbH. Die Produkte von Smart Solutions GmbH sind Prototypen und Unikate und sind urheberrechtlich und warenzeichenrechtlich geschützt. Durch den Verkauf oder die sonstige Überlassung gehen keinerlei Rechte zum Nachbau, Vervielfältigung und/oder Nachahmung auf den Besteller oder Erwerber über. Der Kunde erhält ausdrücklich nur das Recht zur persönlichen Nutzung der von Smart Solutions GmbH gelieferten Figuren und sonstigen Produkte, nicht jedoch zum Nachbau oder zur Vervielfältigung durch sich selbst oder durch Dritte. Verstößt der Kunde hiergegen oder überlässt er die verkauften Waren Dritten zum Nachbau und/oder Nachahmung oder unterlässt er, Smart Solutions GmbH von ihm bekannt gewordenen Nachbau und/oder Nachahmung von ihm an Dritte verkaufte Waren durch Dritte zu unterrichten, vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Verletzung in Höhe von 70% der mit der jeweiligen Figur in den letzten 2 Jahren erzielten Umsätze.

11. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Smart Solutions GmbH. Solange das vereinbarte Eigentum von Smart Solutions GmbH besteht, darf die gelieferte Ware nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert, verkauft oder belastet werden. Ist der Verkauf zum Weiterverkauf durch den Kunden erfolgt, tritt der Kunde seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe der offenen Kaufpreisforderung zur Sicherung an Smart Solutions GmbH ab. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Vereinbarung bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen von Smart Solutions GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Kunden. 

12. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Auf Verträge mit Smart Solutions GmbH ist ausschließlich Recht der Republik Österreich unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen anwendbar. Die Parteien schließen die Anwendung des Internationalen Kaufrechts (UN Sale Of Good Convention) ausdrücklich aus. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich für Wien zuständigen Gerichts.

13. 
Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, soll nicht der gesamte Vertrag
unwirksam sein. Er soll mit seinen wirksam getroffenen Vereinbarungen gelten. Anstelle der unwirksamen oder
teilunwirksamen Vereinbarungen soll gelten, was dem erkennbar gewollten Willen der Vertragsparteien
entspricht.

14.
Der Vertrag, hierzu Ergänzungen und Abänderungen, werden in deutscher Sprache abgefasst und
unterzeichnet. Bei Streitfragen gilt immer der deutsche Vertragstext.

Angaben gem. § 14 UGB - Rechtsform: GmbH, Sitz: Saalbach-Hinterglemm, Firmenbuchnummer: FN 304330 w
Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Salzburg
Smart Solutions GmbH Florianiweg 455/ 16 5753 Saalbach Austria
Tel. +43 6541 20 6 02 Fax +43 6541 20 6 02 10 info@smartsolution.at www.smartsolution.at